Leistungsschutzrecht - Debatte um das Recht an Inhalten
N24 (YouTube) 01.12.2012 00:30 Uhr, Dauer: 1:43
Die Bundesregierung hat beschlossen, journalistische Angebote im Internet rechtlich besser schützen. Verlage sollen das alleinige Recht bekommen, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet zu veröffentlichen. Suchmaschinen wie Google müssen dann eine Gebühr zahlen, wenn sie die Inhalte ausführlicher darstellen, als in Form eines knappen Links. Die Verlegerverbände begrüßen den Entwurf und fordern die Umsetzung noch in dieser Wahlperiode. Google spricht dagegen von einem beispiellosen Eingriff in das Internet. Mehr Nachrichten bei http://www.N24.de
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